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Abnahme-, Prüf- und Messpflicht von wassergeführten Kaminöfen
Wassergeführte Kaminöfen, wie z. B. HeatLine Seespitz, sind derzeit in aller Munde, da Sie die perfekte Mischung aus Behaglichkeit im Wohnraum und Integration in das moderne Heizsystem sind. Sie sind historisch betrachtet allerdings noch nicht so lange im Umlauf. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung, z. B. als Zentral-Heizung oder als Einzelraumfeuerstätte, unterliegt der wassergeführte Kaminofen anderen Abnahme-, Prüf- und Mess-Richtlinien seitens des Rauchfangkehrers.
Ein Einbau sollte vorab mit dem zuständigen Rauchfangkehrer besprochen werden. Dort können die grundlegenden Fragen und die gültigen Verordnungen abgefragt und berücksichtigt werden. Wichtig ist es, vorab festzulegen, ob der wasserführende Kaminofen als Zentralheizung genutzt wird. Falls nein, ist er als Einzelraumfeuerstätte zu betrachten und unterliegt aufgrund der niedrigeren Auslastung erfahrungsgemäß einer weniger strengen Prüf- und Messpflicht.
Achtung: Wir, als Hersteller, können keine allgemein gültige Aussage zur Abnahme-, Prüf- und Messrichtlinien tätigen. Aktuell gibt es keine einheitliche Regelung über die neun Bundesländer in Österreich hinweg. Entsprechend sollte der zuständige Rauchfangkehrer schon in der Planungsphase mit einbezogen werden.
Der wassergeführte Kaminofen für Scheitholz und Holzbriketts HeatLine Seespitz hat eine Heizleistung von 9 kW (7,5 kW in den Wasserkreislauf + 1,5 kW thermische Abgabe in den Aufstellungsraum). Die moderne Brennraumtechnik ermöglicht eine besonders saubere und emissionsarme Verbrennung und eine lang anhaltende, klare Sicht ins Feuer.
Zeitloses Design, Gemütlichkeit und intelligente Integration in den Heizkreislauf: Der wassergeführte Kaminofen HeatLine Seespitz – ein Teil moderner Haustechnik der Zukunft.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team von Stocker jederzeit gerne zur Verfügung.

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